Patientenrechtgesetz 2.0: Ein Überblick

Das Patientenrecht (22. August 2002) wurde nach über 20 Jahren angepasst (6. Februar 2024). Aber was bedeutet das für mich als Patient? Welche Elemente sind neu? Hier sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

8 Patientenrechte

Die grundlegenden Patientenrechte aus dem Gesetz von 2002 bleiben bestehen, wurden jedoch aktualisiert und präzisiert:

  1. Recht auf qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung
  2. Freie Wahl des Gesundheitsdienstleisters
  3. Information über den Gesundheitszustand
  4. Freie und informierte Zustimmung zu Gesundheitsleistungen
  5. Information über die Versicherung und Zulassung des Praktizierenden
  6. Zugriff auf und Kopie des Patientenakten
  7. Schutz der Privatsphäre
  8. Beschwerdeeinreichung bei einer Schlichtungsstelle

Patient rückt mehr in den Fokus

Die Rolle des Patienten wird aktiver definiert: Ein Patient ist nun „die physische Person, die Gesundheitsversorgung erhält, auf Anfrage oder nicht“.
Die Beziehung zwischen Patienten und Gesundheitsfachkräften soll auf gegenseitiger Verantwortung und Respekt basieren.

Erweiterter Anwendungsbereich des Gesetzes

Der Begriff „Gesundheitsdienstleister“ wurde überarbeitet zu „Gesundheitsfachkraft“.
Auch Pflegekräfte und -Helfer müssen nun die Patientenrechte respektieren.

Zusammenarbeit und zielgerichtete Pflege

Die Pflicht zur Mitarbeit wird durch eine Pflicht zur Zusammenarbeit ersetzt. Patienten und Pflegedienstleister arbeiten gemeinsam, wobei die Lebensziele und Vorlieben der Patienten im Mittelpunkt stehen. Patienten können frühzeitig angeben, welche Pflege sie wünschen, was die Kommunikation und Planung der Pflege verbessert.

Kommunikation, Datenaustausch und Patientenakte

Gesundheitsfachkräfte müssen Patienten klar und verständlich informieren und Zeit für Fragen einräumen. Patienten können bei Bedarf schriftliche Informationen anfordern. Patienten haben das Recht auf Einsicht in ihre gesamte Akte.

Die Reform stärkt zudem das Recht der Patienten auf Datenschutz, im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Pflegedienstleister müssen die Daten ihrer Patienten über gesicherte Plattformen verfügbar machen.

Vertrauensperson und Vertreter

Vertrauenspersonen (eine oder mehrere) können nun bei jeder Behandlung anwesend sein.

Pflegeeltern haben offiziell die Befugnis, als Vertreter ihrer Pflegekinder aufzutreten.

Der Vertreter (immer nur einer) handelt nach dem Willen des Patienten und kann auf Wunsch des Patienten Angehörige in den Pflegeprozess einbeziehen.
Durch die Einführung der zielgerichteten Pflege und der Pflegeplanung wird der Wille des Patienten klarer, sodass der Vertreter seine Entscheidungen darauf basieren kann.

Freie Wahl des Pflegedienstleisters

Das Recht auf freie Wahl wird erweitert. Pflegedienstleister müssen mehr Informationen über ihre Kompetenzen bereitstellen. Patienten können die beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen eines Pflegedienstleisters erfragen.

Beschwerderecht

Die Aufgaben der Mediationsstellen wurden überarbeitet, um den Schutz der Patientenrechte zu stärken.
Hinterbliebene können nun eine Beschwerde einreichen, wenn die Patientenrechte einer verstorbenen Person nicht respektiert wurden.

Und nun?

Die Reform des belgischen Patientenrechtsgesetzes 2024 stärkt die Patientenrechte und modernisiert das Gesundheitssystem. Königliche Erlasse sind nötig, um die Reform umzusetzen. Die Kommission für Patientenrechte wird die Umsetzung bewerten und Empfehlungen geben. Herausforderungen wie Personalmangel und Arbeitsbedingungen müssen beachtet werden. Die praktische Umsetzung bleibt abzuwarten.

Das angepasste Gesetz einsehen?