Online registrieren
Bis vor kurzem konnten Bürger ihre Einwilligung oder ihren Einspruch zur Organspende nur bei der Gemeinde registrieren lassen.
Seit dem 01.07.2020 kann man auch online seine Willenserklärung ausfüllen und auf https://meinegesundheit.belgien.be/#/ registrieren lassen. Anhand des elektronischen Personalausweises oder mit itsme® ist dies nun möglich.
Ebenfalls kann man neuerdings seinen Hausarzt bitten diese Registrierung zu tätigen.
Die Registrierung seines Willens bezgl. der Organspende kann selbstverständlich auch weiterhin bei der Gemeinde gemacht werden.
4 Möglichkeiten der Spende
Neu ist auch, dass man seinen Willen in Bezug auf 4 Situation bekunden kann.
Neben der Organspende kann man auch für sich bestimmen, ob man andere Körpermaterialen spenden möchte und den Zweck (Transplantation, Herstellung von Medikamenten oder zu wissenschaftlichen Forschungszwecken) dieser Spende bestimmen.
N.B. Einschränkungen bei den jeweiligen Einwilligungen (z.B. Ablehnung von Augen- oder Hautspende, jedoch Einverständnis für andere Organspende) können nicht registriert werden. Diese Entscheidungen müssen, wenn gewünscht, den Angehörigen vorab mitgeteilt werden. Diese mündliche Äußerung wird von den Ärzten berücksichtigt.
Selbst entscheiden – um anderen eine schwere Entscheidung abzunehmen
Auch wenn per Gesetz jeder Belgier Spender ist, sieht die Realität anders aus.
Hat der Bürger seinen Willen für oder gegen eine Spende nicht registrieren lassen und tritt die Situation ein, dass ein Patient als potentieller Spender in Frage kommt, werden aus Rücksicht für die Angehörigen und aus ethischen Gründen immer die Angehörigen gefragt ob der Patient seinen Willen bei ihnen geäußert hat bzw. wie diese zur Entnahme stehen. Wenn du dich also dagegen entscheidt, muss dies berücksichtigt werden.
Den Angehörigen die schwere Entscheidung abnehmen: das ist Sinn der Registrierung.
Wer kann seinen Willen registrieren lassen?
Jeder belgische Bürger oder Bürger, der seit mindestens 6 Monate im Ausländerregister eingetragen ist und fähig ist seinen Willen zu äußern, kann seinen Willen registrieren lassen.
Bei Minderjährigen oder urteilsunfähigen Erwachsenen kann der gesetzliche Vertreter lediglich die Ablehnung der Entnahme von Organen oder körperlichem Material über die Wohnsitzgemeinde oder den Hausarzt registrieren lassen.
Sie wollen mehr wissen ? https://www.health.belgium.be/de/organspende-neue-modalitaeten-ab-dem-1-juli-2020