Du kannst jederzeit ein Exemplar der Patientenverfügung kostenlos bei uns abholen. Gerne geben wir dir auch weitere Informationen zur Patientenverfügung, beantworten deine Fragen oder helfen dir beim Ausfüllen. Melde dich bei uns, komm vorbei oder vereinbare einen Termin.
Selbstverständlich kannst du dich auch jederzeit an den Arzt deines Vertrauens wenden, um deine Fragen zu klären.
Hier findest du die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
- Was ist eigentlich eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der man dokumentiert, wie man in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden möchte oder was man nicht möchte.
Sie ist sehr wichtig für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist oder seinen Willen nicht mehr äußern kann (unvorhersehbare Ereignisse, Endphase einer schweren Krankheit, Unfall, etc.).
Sie ist eine wichtige Entscheidungshilfe für Angehörige und Ärzte.
- Wer benötigt eine Patientenverfügung?
Grundsätzlich kann jede Person ab 18 Jahren eine Patientenverfügung verfassen.
- Ist sie Pflicht?
Nein, sie ist freiwillig. Wenn der Patient seine Behandlungswünsche nicht festgelegt hat, entscheiden in der Regel die Angehörigen gemeinsam mit den Ärzten und dem Pflegeteam.
- Wie wird sie wirksam?
Die Patientenverfügung tritt dann in Kraft, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann, sei es durch Krankheit oder einen Unfall.
- Nicht zu verwechseln mit:
Eine Patientenverfügung ist kein Antrag auf Sterbehilfe – Euthanasie – also eine sogenannte vorgezogenen Willenserklärung.
Sie ist auch nicht gleichzustellen mit einer notariellen Vorsorgevollmacht.
- Bin ich durch das Ausfüllen Organspender?
Das Ausfüllen einer Patientenverfügung macht dich nicht automatisch Organspender. Wenn du Organspender sein möchtest, musst du dies entsprechend vermerken und unterschrieben.
- Wo bewahre ich meine Patientenverfügung auf?
Sie sollte leicht zu finden sein. Teile den Aufbewahrungsort deiner Familie, deinen Freunden, deiner Vertrauensperson, sowie deinem Vertreter mit.
Für den Notfall kannst du den Notfallausweis in deinem Portemonnaie aufbewahren, dieser weißt darauf hin, wo sich die Patientenverfügung befindet.
Den Notfallausweis zum Ausschneiden findest du auf der letzten Seite, in der neuen Patientenverfügung.
- Und wenn ich meine Meinung ändere?
Die Patientenverfügung ist ein lebendes Dokument, dass du jederzeit abändern, ergänzen oder austauschen kannst.
Bitte vergiss nicht in diesen Fällen neue Kopien zu erstellen und diese deinem Vertreter und deiner Vertrauensperson auszuhändigen.
Patientenverfügung
Patientenrechte
Die derzeit in Belgien gültige Gesetzgebung zu den Patienten „Patientenrechten“ stammt aus dem Jahr 2002 und ist recht umfangreich.
Es wurde viel Wert darauf gelegt, den Gesetzestext verständlich zu formulieren, um ein positives Verständnis zwischen Patient*in und Fachpersonal zu ermöglichen. Denn nur wer seine Rechte versteht, kann für seine Bedürfnisse eintreten und sie verteidigen. Dieses Gesetz ist eine Antwort für viele Bürger, die sich um ihr Selbstbestimmungsrecht als Patient sorgen, insbesondere für den Fall, dass man seinen Willen irgendwann nicht mehr selbst äußern kann. Gerade für diesen Fall ist es äußerst ratsam eine Patientenverfügung zu verfassen.
Wenn du Fragen hast oder Informationen zu deinen Rechten als Patient benötigst, kannst du dich gerne an uns wenden. Wir werden dann versuchen, dir weitere Informationen zu geben und dir helfen, den bestmöglichen Ansprechpartner zu finden.
info@patientenrat.be oder 087 55 22 88
Weitere Informationen zu den Patientenrechten in Belgien findest du hier: Belgische Patientenrechte